Dämmmaterial, das Asbest enthält und aus dem Rückbau von Gewerbe oder Privatobjekten stammt.
Wichtig: Die Platten müssen fachgerecht in mit „A“ gekennzeichnete – Big Bags verpackt sein, staubdicht verschlossen werden!
Hierbei handelt es sich um gefährliche Abfälle, für eine fachgerechte Entsorgung (Begleitschein, Übernahmeschein, Entsorgungsnachweise) muss besorgt sein, oder kann durch uns gegen Gebühr besorgt werden.
Glaswolle, Dämmwolle oder „künstliche Mineralfaser – kurz: KMF“. Dazu gehört anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält.
Wichtig: Übernommen wird nur Material welches in reissfesten Gewebesäcken verpackt und luftdicht verschlossen ist!
Achtung!
Hierbei handelt es sich um gefährliche Abfälle, für eine fachgerechte Entsorgung sind Begleitschein, Übernahmeschein, Entsorgungsnachweise sind zwingend erforderlich.
Werden Container in den öffentlichen Verkehrsraum, d.h. auf Bürgersteig, Gehweg oder die Straße gestellt, so gilt folgendes zu beachten:
Zuständig für die Stellgenehmigung ist die Stadt oder Gemeinde, in der Regel vertreten durch das Ordnungsamt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einholung der Genehmigung sowie Bereitstellen, Aufstellen der Verkehrssicherung!